Kontakt

Ordination Dr. Meissnitzer
Schlossplatz 10
2361 Laxenburg
Eingang ebenerdig/barrierefrei

www.hautarzt.md

tel: +43 2236 384307
fax: +43 2236 384324
 

 

Wir sind zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:

telefonisch 
Mo 9-12
und 13-16
Di 9-12
Mi 15-18
Do 11-13

sowie täglich 0-24
per Kontaktformular!

Terminvereinbarung notwendig!
 


 

URLAUB

Die Ordination bleibt von 29.3.-12.4. geschlossen.

Bei akuten oder dringenden Anliegen und zur Terminvereinbarung für Routinetermine sind wir durchgehend zu unseren Telefonzeiten erreichbar.

 

AKTUELLES

Aus Kapazitätsgründen kann es für Neupatienten je nach Auslastung unseres Terminkalenders zu längeren Wartezeiten oder auch zu einem vorübergehenden Aufnahmestopp kommen.

Als Wahlärztin möchte ich die Wartezeiten auf Routinetermine auf einem vertretbaren Mass halten und auch stets kurzfristige Termine für akute Anliegen frei haben.

 

Daher können auch längere Wartezeiten für ästhetische Beratungen und kosmetische Behandlungen entstehen, die ich nicht an meine Assistentinnen delegieren kann (wie zum Beispiel Ohrlochstechen, Laserbehandlungen, die ich persönlich durchführe etc.)

Ich ersuche um Ihr Verständnis - Dr. Tamara Meissnitzer

Ordinationszeiten

Mo 8:30-15:30
Di 8:30-15:30
Mi 8:30-13 (17:30-22)
Do 11-13:30



Zur Terminvereinbarung verwenden Sie gerne auch unser Kontaktformular.

Wir behalten uns vor, Termine in Rechnung zu stellen, die nicht zeitgerecht innerhalb von 48h abgesagt werden (telefonisch oder über unser Kontaktformular).

 

Wahlarzt - Was bedeutet das eigentlich?

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Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich aus dem gesetzlichen Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Es kann in Österreich kein Versicherter beispielsweise von der Gebietskrankenkasse gezwungen werden, nur Vertragsärzte der Gebietskrankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Als Wahlärztin habe ich (ganz bewusst) keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das heißt, dass Sie meine Leistungen nicht mit der e-card in Anspruch nehmen können und die Verrechnung jeder Untersuchung und Behandlung direkt mit mir erfolgt.
 

Honorarverrechnung

Erst in einem zweiten Schritt wird Ihnen durch Einreichung der Honorarnote(n) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Teil des bezahlten Honorars rückerstattet.

Sollten Sie eine Privatversicherung ("Zusatzversicherung") für ambulante Leistungen abgeschlossen haben, wird - je nach Versicherungsvertrag - von der Privatversicherung der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder auch das gesamte Privathonorar refundiert.
 

Weitere Informationen
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